Praxis im Urlaub

Liebe Patienten,

Unsere Praxis ist vom 21. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 wegen Urlaubs geschlossen.

In dieser Zeit übernehmen freundlicherweise folgende Praxen die Vertretung:

  • MVZ Hausärzte Großenbaum GmbH
    Großenbaumer Allee 113, 47269 Duisburg
    Tel.: 0203 710170

Ab dem 2. Januar 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Praxisteam

Online-Rezeptbestellung

Unsere Praxis bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rezepte für Dauermedikamente bequem online zu bestellen. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Hinweise:

Wichtige Hinweise

  • Rezeptbestellung nur für Dauermedikamente: Diese Online-Bestellmöglichkeit ist ausschließlich für Medikamente gedacht, die Ihnen bereits in unserer Praxis verschrieben wurden. Neue oder veränderte Rezepte können nicht über diesen Service angefordert werden.
  • Krankenkassenkarte: Ihre Krankenkassenkarte muss mindestens einmal im laufenden Quartal in unserer Praxis eingelesen worden sein. Die Quartale beginnen jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Ohne dieses Einlesen ist die Ausstellung eines (elektronischen) Rezepts leider nicht möglich.
  • Einschränkungen bei Praxis-Schließzeiten: Bitte beachten Sie, dass eine Rezeptbestellung nicht möglich ist, wenn die Praxis geschlossen ist, z.B. wegen Urlaubs. In solchen Fällen werden keine Bestellungen bearbeitet oder freigeschaltet.
  • Hinweis für Privatpatienten: Privatpatienten, die keine elektronischen Rezepte erhalten können, bekommen ebenfalls eine Bestätigung per E-Mail. Das Rezept kann in der Regel am nächsten Werktag in der Praxis abgeholt werden. Falls eine postalische Zustellung gewünscht ist, geben Sie dies bitte in Ihrer Bestellung mit an.

Ablauf der Rezeptbestellung

  • Angabe der Medikamente: Bitte geben Sie die benötigten Dauermedikamente genau an, inklusive Dosierung und Packungsgröße.
  • Bearbeitung durch das Praxisteam: Nach Eingang Ihrer Bestellung wird diese von unserem Praxisteam geprüft und bearbeitet. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung per E-Mail.
  • Freischaltung der Rezepte: Die Rezepte werden in der Regel zweimal täglich freigeschaltet (mittags und abends). Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung erst nach der Bestätigung per E-Mail erfolgt.

Hinweis: Wir bitten Sie, genügend Zeit für die Bearbeitung einzuplanen und Ihre Rezeptbestellungen rechtzeitig zu übermitteln. Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

Die Ausstellung eines Rezepts ist ein komplexer Vorgang, bei dem viele Aspekte berücksichtigt werden müssen. Damit Sie nachvollziehen können, welche Überlegungen wir Hausärzte anstellen, haben wir Ihnen hier die wesentlichen Punkte aufgeführt:

  • Hat der Patient seine Krankenkassenkarte vorgelegt?
  • Gibt es Möglichkeiten, jetzt ohne Medikamente zu behandeln?
  • Ist es das richtige Medikament für diese Erkrankung?
  • Wurde die gewünschte Wirkung erzielt?
  • Soll die Dosierung beibehalten werden?
  • Gab es Nebenwirkungen oder allergische Reaktionen?
  • Ist die Einnahme des Medikaments weiterhin notwendig?
  • Stimmt die Verordnung mit dem bestehenden Medikamentenplan überein?
  • Wurden die Tabletten in einem plausiblen Zeitraum aufgebraucht?
  • Besteht bei häufigerer Einnahme eine Suchtgefahr?
  • Verträgt sich das Medikament mit anderen, von Fachärzten verordneten Arzneimitteln?
  • Sind während der Einnahme Laboruntersuchungen erforderlich?
  • Ist die Verordnung wirtschaftlich und zweckmäßig (gemäß §2 und §31 SGB V)?
  • Ist das Medikament eventuell rezeptfrei erhältlich (gemäß §34 SGB V)?
  • Liegt eine geringfügige Gesundheitsstörung vor, bei der keine Verordnung möglich ist?
  • Ist das Medikament dennoch verordnungsfähig aufgrund der Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses?
  • Berücksichtigung von Sonderregelungen bei Vorsorgeprogrammen (z.B. Diabetes-Versorgung, §137f SGB V).
  • Regresse (Ärzte müssen selbst zahlen, wenn zu viel verordnet wurde, gemäß §84 SGB V).
  • Berücksichtigung von Rabattverträgen nach §130 SGB V.
  • Berücksichtigung der Zuzahlungsbefreiungen gemäß §§61, 62 und 125 SGB V.
  • Formale Richtigkeit des Rezepts zur Vermeidung von Retaxierungen durch die Krankenkasse.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihren Rezeptwunsch nicht „mal eben schnell“ prüfen können. Die Berücksichtigung all dieser Faktoren ist notwendig, um eine sichere und verantwortungsvolle Versorgung zu gewährleisten.

Bestellen Sie daher Ihre Dauermedikamente bitte immer mit ausreichend Vorlaufzeit!